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Untersuchung nach Trinkwasserverordnung

 

Die Trinkwasserverordnung schreibt Wasserversorgern vor, in welchen Abständen Sie welche Parameter zu analysieren haben.

Die Untersuchungen sind durch einen sogenannten "qualifizierten Probenehmer" vorzunehmen.

Manchmal wird man "unversehens" zum Wasserversorger, z. B. wenn man Vermieter ist, und in der Mietwohnung oder Garage, Büro etc. Wasser/Trinkwasser zur Verfügung stellt. Wasserversorger im Sinne der Trinkwasserverordnung ist auch der Eigenversorger, auch wenn er nur selbst oder mit der eigenen Verwandschaft sein Wasser trinkt. Auch für ihn gilt die TrinkWV.

Aber wichtig: Es ist nicht für jeden Wasserversorger der gleiche Untersuchungsumfang festgelegt, sondern dieser verändert sich je nach Erfordernis. Wenn Sie wissen möchten, welcher Untersuchungsumfang bei Ihnen sinnvoll ist, rufen Sie uns an.

Bei Trinkwasseranalysen bekommen Sie von uns einen schriftlichen Bericht zusätzlich zu den Laborbefunden, der Ihnen die Laborergebnisse auswertet, gewichtet und in Worten wiedergibt. Wir legen auch die repräsentativen Probenamestellen fest.

 

Routinemäßige Untersuchungen

Routinemäßige Untersuchungen werden in Ihrem Umfang und in Ihrer Häufigkeit in Anlage 3 der TrinkwV in Teil I a) und Teil II festgelegt.

Grundsätzlich gibt es ein paar Parameter, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zu prüfen sind. Dies steht auch in den Fußnoten an den jeweiligen Parametern in der TrinkwV. Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen - Sie also diese Parameter ebenfalls erfassen müssen, klärt man sinnvollerweise bei Vorlage der bis dahin regelmäßig erfassten Analyseergebnisse und gegebenenfalls bei einem Ortstermin ab. Spätestens bei der Probenahme vor Ort ist somit klar, welche Parameter zu erfassen sind.

Spezielle - gezielte  Untersuchungen

Sie haben gesundheitliche Probleme oder das Wasser stinkt, ist verfärbt, wird ewig nicht heiß oder das Kaltwasser ist trotz langem laufen lassen total warm...

oder Sie möchten einfach Ihr Trinkwasser nicht mehr trinken, auch wenn Sie keine Erklärung dafür haben...

dann empfehlen wir Ihnen, uns zu kontaktieren und der Sache auf den Grund zu gehen.

Vielleicht können wir bereits im Gespräch alle aufgebauten Ängste oder Bedenken "in den Wind schicken". Vielleicht gibt es aber auch gravierende Schwierigkeiten und Systemfehler müssen dringend behoben werden. Wir klären den Sachverhalt und prüfen, ob das Trinkwasser in der Qualität den Anforderungen der Trinkwassserverordnung entspricht und natürlich sagen wir dann auch, was man tun muss, damit es läuft und wieder alles gut wird.

Umfassende Untersuchungen

Umfassende Untersuchungen werden in Ihrem Umfang und in Ihrer Häufigkeit  in Anlage 3 der TrinkwV in Teil I b) und Teil II festgelegt. Aber es kann der Umfang bei Ihnen auch geändert werden, wenn dies sinnvoll und zu rechtfertigen ist. Gerne prüfen wir die Situation und geben eine Stellungnahme für das Gesundheitsamt ab. Gerade bei Art und Umfang der Pflanzenschutzmittelanalysen - die extrem teuer sind im Vergleich zu den restlichen Parametern - sollte man genau prüfen und Häufigkeit und Umfang an die Wasserversorgung individuell anpassen. Kontaktieren Sie uns!

Problembehebung bei Grenzwertüberschreitung

Es ist ein Problem vorhanden. Es wurde bereits festgestellt, aber jetzt ist guter Rat nötig, um das Problem zu lösen. Kostengünstig soll es sein, es soll möglichst wenig Aufwand bedeuten und ein gescheites Wasser soll dabei raus kommen. Ach, und energetisch betrachtet, sollte die Lösung natürlich keine "Energieschleuder" darstellen.

Wir schauen uns die Sache genau an, erstellen Ihnen ein Gutachten, in dem das Problem beschrieben und bewertet wird und natürlich die Lösungswege aufgezählt werden. Häufig wissen Sie aber auch noch gar nicht, woher diese Grenzwertüberschreitung denn nun kommt. Hier muss häufig zunächst ein Versuchsplan aufgestellt werden, um die Ursache des Problems heraus zu finden. Das ist unsere "Lieblingsarbeit", denn hier können wir zeigen, was wir "drauf haben". Häufig werden sinn- und verstandfrei Proben um Proben genommen, ohne einen "Versuchsaufbau" ausgearbeitet zu haben. Das ist "schad ums Geld". Aber Vorsicht - wir spannen unsere Kunden häufig mit ein!

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